in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S.
414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.
Dezember 2002 (GVBl S. 962)
Art. 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag
Art. 2 Aufgaben der Schulen
Art. 3 Öffentliche und private Unterrichtseinrichtungen
Art. 4 Schulbauten
Art. 5 Schuljahr und Ferien
Zweiter Teil - Die öffentlichen Schulen
Abschnitt I - Gliederung des Schulwesens
Art. 6 Gliederung des Schulwesen
Abschnitt II - Die Schularten
a) Allgemein bildende Schulen
Art. 7 Die Grundschule und die Hauptschule (die Volksschule)
Art. 8 Die Realschule
Art. 9 Das Gymnasium
Art. 10 Schulen des Zweiten Bildungswegs
b) Berufliche Schulen
Art. 11 Die Berufsschule
Art. 12 (aufgehoben)
Art. 13 Die Berufsfachschule
Art. 14 Die Wirtschaftsschule
Art. 15 Die Fachschule
Art. 16 Die Fachoberschule
Art. 17 Die Berufsoberschule
Art. 18 Die Fachakademie
c) Förderschulen (Sonderschulen)
Art. 19 Aufgaben der Förderschulen
Art. 20 Schulen für Behinderte
Art. 21 Mobile Sonderpädagogische Dienste
Art. 22 Schulvorbereitende Einrichtungen und mobile sonderpädagogische Hilfe
Art. 23 Schulen für Kranke; Hausunterricht
Art. 24 Förderschulen: Ausführungsbestimmungen
d) Mittlerer Schulabschluss
Art. 25 Mittlerer Schulabschluss
Abschnitt III - Errichtung und Auflösung von öffentlichen Schulen
a) Allgemeine Grundsätze
Art. 26 Staatliche Schulen
Art. 27 Kommunale Schulen
Art. 28 Berücksichtigung der Landesplanung
Art. 29 Bezeichnung von Schulen
Art. 30 Zusammenarbeit von Schulen
Art. 31 Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Einrichtungen der Erziehung, Bildung und Betreuung
b) Besondere Regelungen für Pflichtschulen
Art. 32 Volksschulen
Art. 33 Förderschulen
Art. 34 Berufsschulen
Abschnitt IV - Schulpflicht, Pflichtschulen, Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse, Wahl des schulischen Bildungswegs
a) Schulpflicht
b) Vollzeitschulpflicht
Art. 37 Vollzeitschulpflicht
Art. 38 Freiwilliger Besuch der Hauptschule
c) Berufsschulpflicht
d) Schulpflicht der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Art. 41 Vorschriften für Behinderte und für Kranke
e) Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse
Art. 42 Sprengelpflicht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen
Art. 43 Gastschulverhältnisse
f) Wahl des schulischen Bildungswegs
Art. 44 Wahl des schulischen Bildungsweges
Abschnitt V - Inhalte des Unterrichts
Art. 45 Lehrpläne, Stundentafel und Richtlinien
Art. 46 Religionsunterricht
Art. 47 Ethikunterricht
Art. 48 Familien- und Sexualerziehung
Abschnitt VI - Grundsätze des Schulbetriebs
Art. 49 Jahrgangsstufen, Klassen, Unterrichtsgruppen
Art. 50 Fächer, Kurse, fachpraktische Ausbildung
Art. 51 Lernmittel, Lehrmittel
Art. 52 Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse
Art. 53 Vorrücken und Wiederholen
Art. 54 Abschlussprüfung
Art. 55 Beendigung des Schulbesuchs
Abschnitt VII - Schüler
Art. 56 Rechte und Pflichten
Abschnitt VIII - Schulleiter, Lehrerkonferenz, Lehrkräfte
Art. 57 Schulleiter
Art. 58 Lehrerkonferenz
Art. 59 Lehrkräfte
Art. 60 Förderlehrer, Werkmeister, Heilpädagogische Förderlehrer
Art. 61 Angehörige kirchlicher Genossenschaften
Abschnitt IX - Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
a) Schülermitverantwortung
Art. 62 Schülermitverantwortung, Schülervertretung
Art. 63 Schülerzeitung
b) Elternvertretung
Art. 64 Einrichtungen
Art. 65 Bedeutung und Aufgaben
Art. 66 Zusammensetzung des Elternbeirats
Art. 67 Unterrichtung des Elternbeirats
Art. 68 Durchführungsvorschriften
c) Schulforum
Art. 69 Schulforum
d) Berufsschulbeirat
Art. 70 Berufsschulbeirat
Art. 71 Aufgaben
Art. 72 Durchführungsvorschriften
e) Landesschulbeirat
Art. 73 Landesschulbeirat
Abschnitt X - Schule und Erziehungsberechtigte, Schule und Arbeitgeber
Art. 74 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten
Art. 75 Pflichten der Schule
Art. 76 Pflichten der Erziehungsberechtigten
Art. 77 Pflichten der Arbeitgeber
Abschnitt XI - Besondere Einrichtungen
Art. 78 Schulberatung
Art. 79 Bildstellenwesen
Art. 80 Schulgesundheitspflege
Abschnitt XII - Schulversuche
Abschnitt XIII - Kommerzielle und politische Werbung, Erhebung und Verarbeitung von Daten
Art. 84 Kommerzielle und politische Werbung
Art. 85 Erhebung und Verarbeitung von Daten
Abschnitt XIV - Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen
Art. 86 Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen
Art. 87 Entlassung
Art. 88 Ausschluss
Art. 88 a Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über Ordnungsmaßnahmen
Abschnitt XV - Schulordnung
Art. 89 Schulordnung
Abschnitt I - Private Schulen (Schulen in freier Trägerschaft)
a) Aufgabe
Art. 90 Aufgabe
b) Ersatzschulen
Art. 91 Begriffsbestimmung
Art. 92 Genehmigung
Art. 93 Mindestlehrpläne, Mindeststundentafeln, Prüfungsordnungen
Art. 94 Ausbildung der Lehrkräfte
Art. 95 Untersagung der Tätigkeit
Art. 96 Keine Sonderung der Schüler
Art. 97 Wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte
Art. 98 Bedingungen und Erlöschen der Genehmigung
Art. 99 Änderungen der Genehmigungsvoraussetzungen, Auflösung einer Schule
Art. 100 Staatlich anerkannte Ersatzschulen
Art. 101 Ersatzschulen mit dem Charakter öffentlicher Schulen
c) Ergänzungsschulen
Art. 102 Begriffsbestimmung, Anzeigepflicht
Art. 103 Untersagung
Art. 104 Mindestlehrpläne, Prüfungen
Abschnitt II - Lehrgänge und Privatunterricht
Art. 105 Lehrgänge und Privatunterricht
Art. 106 Heimschulen
Art. 107 Schülerheime, Mittagsbetreuung
Art. 108 Heime bei Förderschulen
Art. 109 Tagesheimschulen
Art. 110 Untersagung
Art. 111 Allgemeines
Art. 112 Aufsicht über den Religionsunterricht
Art. 113 Befugnisse der Schulaufsichtsbehörden
Art. 114 Sachliche Zuständigkeit
Art. 115 Schulämter
Art. 116 Beteiligung an der Schulaufsicht
Art. 117 Übertragung der Zuständigkeit
Art. 118 Schulzwang
Art. 119 Ordnungswidrigkeiten
Art. 120 Einschränkung von Grundrechten
Abschnitt I - Übergangsvorschriften zu diesem Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Februar 1988
Art. 121 Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes
Art. 122 Besondere Bestimmungen
Art. 123 Aufrechterhaltung von Sondervorschriften
Art. 124 Wahrung des Rechtsstands
Art. 125 Staatsinstitute für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern
Abschnitt II - Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und anderer Gesetz vom 25. Juni 1994
Abschnitt III - Schlussbestimmungen
Art. 128 Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Art. 129 In-Kraft-Treten
© StMUK Ref. III/1